Selbstauskunft (Auskunftei)
Sie möchten eine Selbstauskunft anfordern?
Dann nutzen Sie unseren Vordruck zur Anforderung einer Selbstauskunft (Auskunftei).
Den Vordruck einfach auf Ihren PC herunterladen und im Anschluss direkt am PC ausfüllen. Danach das vollständig ausgefüllte PDF-Dokument ausdrucken und unterschreiben und den ggf. erforderlichen Identitätsnachweis (z.B. in Form einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses oder eines ansonsten zur Überprüfung Ihrer Identität geeigneten Dokuments) beilegen.
Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Dokument erst ausdrucken und im Anschluss handschriftlich befüllen. In diesem Fall bitte unbedingt gut lesbar und in Blockbuchstaben ausfüllen.
Wenn alles fertig ist, einfach die vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Anforderung zur Selbstauskunft inkl. ggf. erforderlichem Identitätsnachweis an uns senden (unsere Anschrift ist bereits auf dem Formular enthalten). Innerhalb kürzester Zeit erfahren Sie von uns, ob und wenn ja, welche Daten wie über Sie gespeichert haben.
FAQ
Sie haben Fragen zum Thema Selbstauskunft? Hier erfahren Sie mehr…
Sie haben Fragen zum Thema Auskunftei, Selbstauskunft und damit verbundenen datenschutzrechtlichen Anforderungen? Hierzu haben wir Ihnen im Folgenden die am häufigsten gestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten einmal zusammengestellt.
- Was ist eine Auskunftei?
Auskunfteien sind Unternehmen in privater Hand, die Bonitätsinformationen über Privatpersonen oder Firmen an ihre Kunden weitergeben und damit das Risikomanagement von Unternehmen unterstützen. Auskünfte werden nur an solche Kunden erteilt, die ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) glaubhaft darlegen können. - Wie heißt die Auskunftei des SAF Unternehmensverbunds?
Die accumio finance services gmbh ist die Auskunftei des SAF Unternehmensverbunds. Sie ist 100%ige Tochter der SAF Forderungsmanagement GmbH und als Auskunftei registriert. Wie auch die übrigen Auskunfteien in Deutschland sammelt und speichert sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Bonitätsmerkmale zu Privatpersonen und gibt diese – bei glaubhaft dargelegtem berechtigtem Interesse – an ihre Kunden weiter. - Was ist ein „berechtigtes Interesse“?
Das gemäß § 29 (2) BDSG gesetzlich geforderte "berechtigte Interesse" ist Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Auskunft durch eine Auskunftei. Es muss in jedem Einzelfall einer Auskunftserteilung vorhanden sein. Unsere Kunden sind vertraglich verpflichtet, eine Handels- und Wirtschaftsauskunft nur dann anzufordern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Neben dieser allgemein vertraglichen Verpflichtung müssen unsere Kunden bei jedem Auskunftsersuchen dieses berechtigte Interesse nochmals glaubhaft darlegen und auch im Rahmen regelmäßiger Stichprobenprüfungen nachweisen. Das berechtigte Interesse ist z.B. dann gegeben, wenn- ein Interessent oder Kunde signalisiert, dass er an einer Geschäftsanbahnung (z.B. Angebot, Vertrag, Bestellung) interessiert ist,
- die Person bereits Kunde bei einem Unternehmen ist und die bestehende Geschäftsverbindung auf eventuelle Veränderungen in der Bonitätslage überprüft werden soll oder
- eine Forderung in das Inkasso übergeben werden soll.
- Kann ich erfahren, welche Daten die Auskunftei accumio finance services gmbh über mich gespeichert hat?
Grundsätzlich hat gemäß § 34 BDSG jede Person einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über die möglicherweise zu Ihrer Person gespeicherten Daten. In Form einer sogenannten Selbstauskunft können Sie Einsicht in die bei der Auskunftei accumio finance services gmbh über Sie gespeicherten Daten nehmen. Zwar ist die Erteilung einer solchen Selbstauskunft aus Gründen des Datenschutzes nicht telefonisch möglich, sie können eine solche Selbstauskunft aber persönlich oder mittels eines schriftlichen und unterschriebenen Antrags anfordern.
Wenn Sie also erfahren möchten, welche Daten die Auskunftei accumio finance services gmbh über Sie gespeichert hat, senden Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Selbstauskunft schriftlich an
accumio finance services gmbh
Niederlassung Hannover
Customer Care Services Center
– Selbstauskunft Auskunftei –
Postfach 11 02 54
D-30099 Hannover
Noch einfacher geht dies mit unserem für Sie bereits vorgefertigten Formular "Antrag auf Erteilung einer Selbstauskunft (Auskunftei)", dass Sie nur noch mit Ihren persönlichen Anfragedaten befüllen müssen. Alles andere haben wir bereits für Sie eingetragen, sodass wir Ihre Anfrage schnellstmöglich und optimal bearbeiten können.
In diesem Zusammenhang weisen wir rein vorsorglich darauf hin, dass die accumio finance services gmbh bei Anträgen auf Erteilung einer Selbstauskunft verpflichtet ist, sich zur Vermeidung der Auskunftserteilung an eine falsche Person und damit zur Vermeidung einer unzulässigen Datenübermittlung vor der Erteilung der Selbstauskunft über Ihre ldentität als Anfragendem zu vergewissern. Sofern die accumio finance services gmbh nicht bereits im Vorfeld zu Ihrem Antrag auf Erteilung der Selbstauskunft eine Überprüfung Ihrer Identität vorgenommen hat oder der accumio finance services gmbh die Überprüfung Ihrer Identität nicht auf einem anderen Weg möglich ist, kann die accumio finance services gmbh zum Zwecke der Identitätsüberprüfung einen Identitätsnachweis (z.B. in Form einer gut lesbaren Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses oder in Form eines ansonsten zur Überprüfung Ihrer Identität geeigneten Dokuments) anfordern.
Ihre Selbstauskunft erhalten Sie sodann innerhalb kürzester Zeit nach Eingang Ihres Antrags auf Erteilung einer Selbstauskunft schriftlich auf dem Postweg.
- Wieso kann vor Beantwortung meines Selbstauskunftsersuchens ein Identitätsnachweis (z.B. in Form einer Kopie meines Personalausweises oder Ähnlichem) angefordert werden?
Das Auskunftsrecht nach § 34 BDSG steht ausschließlich dem Betroffenen zu. Die Auskunfteien sind daher als verantwortliche Stellen verpflichtet, vor Erteilung einer Selbstauskunft die Identität des Betroffenen zu überprüfen, um zu vermeiden, dass Ihre personenbezogenen Daten an eine andere Person und damit an einen fremden, tatsächlich nicht betroffenen Dritten übermittelt werden.
Sofern die accumio finance services gmbh nicht bereits vor Ihrem Antrag auf Erteilung einer Selbstauskunft eine Überprüfung Ihrer Identität vorgenommen hat oder der accumio finance services gmbh die Überprüfung Ihrer Identität nicht auf einem anderen Weg möglich ist, kann die accumio finance services gmbh zum Zwecke der Identitätsüberprüfung einen Identitätsnachweis (z.B. in Form einer gut lesbaren Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses oder in Form eines ansonsten zur Überprüfung Ihrer Identität geeigneten Dokuments) anfordern. Durch die einzelfallbezogene Vorlage einer solchen Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eines ansonsten zur Überprüfung Ihrer Identität geeigneten Dokuments wird dem Erfordernis der Identitätsprüfung zum Schutze Ihrer Daten auch nach Ansicht der Aufsichtsbehörden hinreichend Rechnung getragen.
Als verantwortliche Stelle erfüllt die accumio finance services gmbh selbstverständlich die grundsätzliche Pflicht zur Identitätsprüfung und gewährleistet mit ihrem Auskunftsprozess ein dem Schutzzweck des BDSG entsprechendes Maß an Sicherheit, das nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse ist. Mit Blick auf den Schutz Ihrer Daten und unserer Sorgfaltspflicht bitten wir Sie daher um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Für eine Identifizierung nicht relevante Daten, wie z.B. Seriennummern, Größe, Augenfarbe oder Lichtbilder können Sie selbstverständlich vor Übersendung schwärzen. - Was kostet mich die Erteilung einer Selbstauskunft?
Seit dem 01.04.2010 sind Selbstauskünfte einmal im Jahr kostenfrei zu erteilen. Die accumio finance services gmbh bietet diesen Service schon immer ohne Kosten für den Anfragenden an. Solange dieser verbraucherorientierte Service wirtschaftlich tragbar ist und nicht missbräuchlich genutzt wird, werden auch darüber hinausgehende Anfragen bis auf Weiteres unentgeltlich erteilt. - Kann ich die Selbstauskunft auch telefonisch einholen?
Aus Datenschutzgründen ist die Weitergabe personenbezogener Daten am Telefon mangels hinreichender Identifizierungsmöglichkeiten des Auskunftsersuchenden nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, wenn wir zum Schutz Ihrer Daten bei der Anforderung und Erteilung der Selbstauskunft auf die Schriftform bestehen müssen. - Kann ich falsche Daten berichtigen oder löschen lassen?
Sofern über Sie gespeicherte Daten falsch sind oder unberechtigt gespeichert wurden, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Berichtigung bzw. Löschung (§ 35 BDSG).
Damit eine Berichtigung bzw. Löschung durchgeführt werden kann, muss jedoch zunächst überprüft werden, ob die gespeicherten Daten auch tatsächlich falsch sind. Hierzu benötigen wir eine entsprechende schriftliche Reklamation inkl. Begründung bzw. Nachweisen. Der reine Vortrag, dass bestimmte Daten nicht zutreffend sind, reicht für eine Berichtigung oder Datenlöschung bzw. -sperrung nicht aus. Die begründete und mit Nachweisen versehene Reklamation wird nach Eingang umgehend mit der die betreffenden Daten liefernden Stelle überprüft. Die eigentliche Berichtigung bzw. Löschung der sich als unrichtig herausgestellten Daten erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Datenlieferanten. Über das Ergebnis und die ggf. erfolgte Löschung bzw. Korrektur werden Sie nach Abschluss der Prüfung selbstverständlich informiert.